Seit über 15 Jahren sind wir Partner großer Wohnungsgesellschaften im Ruhrgebiet und am Niederrhein.
Bei der Durchführung einer Zwangsräumung (z.B. Vermieterpfandrecht) stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite und garantieren eine diskrete Abwicklung.
Wir sind gemäß Abfallwirtschaftsgesetz angezeigter gewerblicher Sammler und Beförderer von Elektrogeräten nach § 28 NachwV.
Zudem verfügen wir über den Fachkundenachweis nach § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EfbV und § 4 Abs. 3 AbfAEV bzw. § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV. Zur Nachweiserbringung stellen
wir unseren Kunden selbstverständlich alle erfolderlichen Unterlagen zur Verfügung.
Auf Wunsch dokumentieren wir unsere Arbeiten mit digitaler Kamera und stellen bei Bedarf die Fotos zur Verfügung.
Ihr Anliegen ist nicht aufgeführt?
Wir machen fast alles möglich und freuen uns auf Ihre Anfrage.