Qualifikationen

Entrümpeln kann jeder! Einfach einpacken und weg damit!

 

Ein weit verbreiteter Irrglaube, der schnell sehr teuer werden kann, sowohl für den "Entrümpler", als auch für den Kunden. Ganz so einfach ist Entrümpeln eben doch nicht.

 

In Deutschland bedarf es diverser Qualifikationen, Genehmigungen und Nachweise um dieses Gewerk fachgerecht ausführen zu können und zu dürfen. Auch als Kunde -gerade im gewerblichen Bereich- sind Sie u.a. zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung von Sperrmüll/Abfall/Sondermüll verpflichtet.

 

 

Wir verfügen über alle notwendigen Lizenzen und Genehmigungen: 

  • gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz Erlaubnis zum Sammeln, Befördern und Makeln von Abfällen (§ 53 KrWG), zB. für gewöhnlichen Sperrmüll
  • gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz Erlaubnis zum Sammeln, Befördern und Makeln von gefährlichen Abfällen (§ 54 KrWG), zB. für Elektrogroßgeräte, insbesondere Kühlgeräte
  • Fachkundenachweis nach § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EfbV und § 4 Abs. 3 AbfAEV bzw. § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV (gewerblicher Abfalltransport)
  • regelmäßige Mitarbeiterschulungen zur Ladungssicherung
  • Lizenz Güterkraftverkehr
  • Nachweis der fachgerechten Entsorgung

 

Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig geschult und unsere Lizenzen erneuert. Wir halten uns zudem an die gesetzliche Zahlung bzw. Überzahlung des Mindestlohn.

 

Wir stellen unseren Kunden selbstverständlich bei Bedarf alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.

 

Stand 07/2025